Präventive Beweissicherung
Eine präventive Beweissicherung sollte bei allen innerstädtischen Baumaßnahmen sowie Grundwasserabsenkungen, Abbruchmaßnahmen sowie Baumaßnahmen nahe anderer Gebäude oder auch gefährdeter Infrastruktur durchgeführt werden. Die Beweissicherung dient der Vorsorge. Der Bauherr sollte hierzu den Zustand fremder Sachen (z. B. Grundstücke, Bauten, Einfriedungen, Verkehrswege, Gleise, Leitungen etc.) , die im möglichen Einflussbereich der Massnahmen liegen noch vor deren Beginn objektiv durch ein unabhängiges Ingenieurbüro aufnehmen lassen.
Solche Beweismittel dokumentieren den Ausgangszustand, da dieser bei Eintritt von Schäden meist nicht mehr rekonstruiert werden kann.